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   LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04   

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https://dejure.org/2006,6721
LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04 (https://dejure.org/2006,6721)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.04.2006 - L 9 AL 118/04 (https://dejure.org/2006,6721)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. April 2006 - L 9 AL 118/04 (https://dejure.org/2006,6721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Erstattung eines Insolvenzgeldvorschusses; Begründung des Erstattungsanspruchs kraft Gesetz bei Verneinung des Insolvenzgeldanspruchs; Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis für die Beantragung von Insolvenzgeld; Vollständige ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzgeld: Keine Fristverlängerung zur Beantragung nach falscher Rechtsberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Insolvenzgeld rechtzeitig beantragen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Insolvenzgeld, wenn Antragsausschlußfrist versäumt wird

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Insolvenzgeld rechtzeitig beantragen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Brandenburg, 28.06.2000 - L 8 AL 42/99
    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04
    Auch sei ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht gekommen; denn insoweit genüge - mit dem Landessozialgericht (LSG) Brandenburg (Urteil vom 28. Juni 2000 - L 8 AL 42/99) - die Feststellung von Tatsachen, die regelmäßig den Schluss zuließen, dass der Arbeitgeber insolvent geworden sei, weil die äußeren Tatsachen und insofern der Anschein für die Masseunzulänglichkeit sprächen.

    Danach wird in der Regel offensichtliche Masselosigkeit anzunehmen sein, wenn Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Insolvenzordnung anzunehmen sein wird, weil der Arbeitgeber seinen wirtschaftlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, zum Beispiel, wenn unter Hinweis auf Zahlungsunfähigkeit kein Lohn mehr gezahlt wird und die Betriebstätigkeit eingestellt ist (BSG SozR 4100 § 141 b Nr. 21) oder wenn arbeitsgerichtliche Versäumnisurteile gegen den Arbeitgeber ergangen sind (BSG SozR 3-4100 § 141 b Nr. 12) oder wenn der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgegeben hat, weil er in Zahlungsschwierigkeiten war und eine auf den Betriebszweck gerichtete Tätigkeit eingestellt wurde (LSG Brandenburg vom 28. Juni 2000 - L 8 AL 42/99).

    Es sind die für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geltenden Grundsätze anzuwenden (LSG Brandenburg vom 28. Juni 2000 - L 8 AL 42/99).

  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R

    Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04
    Die entsprechende Auslegung berücksichtigt Sinn und Zweck des Insolvenzereignisses gemäß § 183 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III als Auffangtatbestand bei Entgeltrückständen aufgrund einer angegebenen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ohne Durchführung eines Insolvenzverfahrens (vgl. BSG vom 4. März 1999 -B 11/10 AL 3/98 R).

    Die zweimonatige Ausschlussfrist beginnt bei allen Insolvenzereignissen mit deren Eintritt und ohne Rücksicht auf die Kenntnis des betroffenen Arbeitnehmers von dem maßgeblichen Insolvenzereignis (BSG SozR 4100 § 141 Nr. 8 m.w.N.; BSG vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04
    Offensichtliche Masselosigkeit liegt bei bloßer Zahlungsunwilligkeit des Arbeitgebers nicht vor (Wissing/Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, SGB III, Kommentar, 2. Auflage, § 183 Rdnr. 55 und 56), wofür zum Beispiel sprechen könnte, wenn ein verschuldeter Arbeitgeber sich unter Mitnahme von Vermögen ins Ausland abgesetzt hat (BSG vom 22. September 1993 -10 RAr 9/91 in: SozR 3-4100 § 141b Nr. 7), jedenfalls nach der Lebenserfahrung kaum ohne Barmittel zum Aufbau einer neuen Existenz im Ausland weggezogen ist (LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04).

    In einem solchen Fall ist dem beauftragenden Arbeitnehmer dann nicht die Nachfrist zu gewähren, sondern er ist auf eventuelle Regressansprüche gegen seinen Bevollmächtigten zu verweisen (LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04).

  • BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 14/89

    Beantragung; Frist; Konkursausfallgeld; Beantragung; Frist; Konkursausfallgeld

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04
    Dem Kläger ist auch als einem rechtsunkundigen Arbeitnehmer keine generelle Überlegungsfrist von ca. 2 Wochen ab Zugang der Insolvenzgeldbescheinigung vom -13 18. Dezember 2000 einzuräumen; er hätte zumindest vorsorglich zur Wahrung der Ausschlussfrist den Insolvenzgeldantrag -ggf. unter Inanspruchnahme einer Beratung bei dem zuständigen Arbeitsamt -stellen müssen (BSG vom 18. Januar 1990 -10 RAr 14/89).

    Ein unvermeidlicher Rechtsirrtum eines rechtsunkundigen Arbeitnehmers liegt dann nicht vor, wenn dieser nicht unverzüglich sachkundigen Rechtsrat einholte (vgl. BSG vom 18. Januar 1990 - B 10 RAr 14/89).

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91

    Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04
    Das Verschulden des von ihm beauftragten Vertreters ist dem Arbeitnehmer zuzurechnen (ständige Rechtsprechung; BSG vom 29. Oktober 1992, 10 RAr 14/91).
  • BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 9/91

    Konkursausfallgeld - Feststellungslast - Masselosigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04
    Offensichtliche Masselosigkeit liegt bei bloßer Zahlungsunwilligkeit des Arbeitgebers nicht vor (Wissing/Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, SGB III, Kommentar, 2. Auflage, § 183 Rdnr. 55 und 56), wofür zum Beispiel sprechen könnte, wenn ein verschuldeter Arbeitgeber sich unter Mitnahme von Vermögen ins Ausland abgesetzt hat (BSG vom 22. September 1993 -10 RAr 9/91 in: SozR 3-4100 § 141b Nr. 7), jedenfalls nach der Lebenserfahrung kaum ohne Barmittel zum Aufbau einer neuen Existenz im Ausland weggezogen ist (LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2005 - L 28 AL 75/04).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R

    Konkursausfallgeld - Antragsfrist - Arbeitsaufnahme in Unkenntnis des maßgebenden

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04
    Das Bundessozialgericht hat im Gegenteil zur gutgläubigen Weiterarbeit ausgeführt, dass die Antragsfrist von zwei Monaten nach dem Abweisungsbeschluss des Konkursgerichts auch hier gelte (Urteil vom 27. August 1998 - B 10 AL 7/97 R, obiter dictum zu § 141e Abs. 1 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz).
  • BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80

    Konkursausfallgeld - Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04
    Das Fehlen von -10 Tatsachen, die den zwingenden Schluss zulassen, dass ein Konkursverfahren mangels Masse nicht in Betracht kommt, steht der so zu verstehenden Offensichtlichkeit nicht entgegen (vgl. BSG vom 23. November 1981 -10/8b RAr 6/80, in: SozR 4100 § 41 b Nr. 21).
  • BSG, 26.08.1983 - 10 RAr 1/82

    Beginn der Nachfrist - Kenntnis vom Insolvenzereignis - Gebotene Sorgfalt -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04
    -Eine auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis der rechtserheblichen Umstände seitens des Arbeitnehmers schließt daher den Insolvenzgeldanspruch nach zwei Monaten aus (BSG vom 26. August 1983 -10 RAr 1/82).
  • LSG Bayern, 15.10.2002 - L 11 AL 327/01

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld; Frist zur Beantragung von

    Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04
    Eine Nachfrist ist nicht eröffnet, wenn das Hindernis für eine fristgerechte Antragstellung schon während des Laufs der Ausschlussfrist wegfällt (LSG Bayern vom 15. Oktober 2002 - L 11 AL 327/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2001 - L 12 AL 117/00

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 61/07

    Arbeitslosenversicherung

    Dabei genügt bereits leichte Fahrlässigkeit, um die Einräumung einer Nachfrist auszuschließen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 24.10.2007 - L 12 AL 62/06; s. a. Hessisches Landessozialgericht vom 24.04.2006 - L 9 AL 118/04).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10

    Arbeitslosenversicherung

    Nach diesen Maßstäben ist somit das Verschulden eines mit der Durchsetzung der offenen Entgeltansprüche beauftragten Rechtsanwalts (vgl. LSG NRW, Urteil vom 25.09.2003 - L 9 AL 171/01) oder gewerkschaftlichen Bevollmächtigten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 29.04.2006 - L 9 AL 118/04) zuzurechnen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2012 - L 7 AL 36/10
    Das gilt aber nicht für die rechtsgeschäftliche Übertragung der Befugnis zur Antragstellung an einen Rechtsvertreter (so wie hier: Hessisches LSG, 24. April 2006 - L 9 AL 118/04, info also 2006, 2009).
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